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   VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98.We   

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VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98.We (https://dejure.org/1998,12779)
VG Weimar, Entscheidung vom 22.07.1998 - 3 E 1197/98.We (https://dejure.org/1998,12779)
VG Weimar, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 3 E 1197/98.We (https://dejure.org/1998,12779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AbwAG § 2 Abs 2; AbwAG § 9 Abs 2; ThürAbwAG § 6; ThürAbwAG § 7; ThürAbwAG § 8
    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren; Abwasserabgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitereigenschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 AbwAG; Indirekteinleiter; Benutzungsgebühren; Abwasserabgabe; Begriff der "unmittelbaren" Zuführung in das Gewässer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    "Ernstliche Zweifel" im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist, als sein Unterliegen (ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - OVG NW, Beschluß v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f.).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    "Ernstliche Zweifel" im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen dann, wenn nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist, als sein Unterliegen (ThürOVG, Beschluß vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - OVG NW, Beschluß v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NWVBl. 1994, 337 f.).
  • BVerwG, 01.02.1988 - 8 B 138.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umlage der Abwasserabgabe

    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    Er kann jedoch die von ihm als Direkteinleiter abzuführende Abgabe nicht nach den Regeln des AbwAG auf die Benutzer seiner Anlagen und damit auf die Indirekteinleiter abwälzen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 1.2.1988 - 8 B 138/87 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1987 - 2 A 1088/85

    Abwasser; Untergrund; Verbringen; Einleiten

    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1986 - 14 S 2948/84

    Abwasserabgabe; Begriff des abgabenpflichtigen Einleiters

    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83
    Auszug aus VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98
    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2007 - 1 L 196/06

    Abwasserabgabenrechtlicher Begriff des Einleiters und des Anlagenbetreibers;

    "Unmittelbar" verbringt daher derjenige das Abwasser in ein Gewässer, der für das Hineingelangen des Abwassers in das Gewässer verantwortlich ist und bis zu diesem Zeitpunkt Einwirkungsmöglichkeiten auf das Abwasser besitzt (vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urt. v. 27.05.2003, NVwZ-RR 2004, 66; OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.02.2006 - 4 L 28/06 -, AbfallR 2006, 146; Beschl. v. 01.02.2001 - B 3 S 342/99 - VG Stade, Urt. v. 27.10.2004 - 1 A 1151/03 - VG Aachen, Urt. v. 10.09.2004 - 7 K 1569/03 - VG Weimar, Beschl. v. 22.07.1998 - 3 E 1197/98.We - VG Cottbus, Urt. v. 19.02.2004 - 6 K 146/00 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Stade, 27.10.2004 - 1 A 1151/03

    Abgabepflichtigkeit für Einleiter von Abwasser; Unmittelbares Abbringen von

    "Unmittelbar" verbringt daher derjenige das Abwasser in ein Gewässer, der für das Hineingelangen des Abwassers in das Gewässer verantwortlich ist und bis zu diesem Zeitpunkt Einwirkungsmöglichkeiten auf das Abwasser besitzt (vgl. OVG NW, Urt. vom 27.5.2003, NVwZ-RR 2004, 66; VG Weimar, Beschluss vom 22.7.1998 - 3 E 1197/98 und VG Cottbus, Urt. vom 19. Februar 2004 - 6 K 146/00 - beide zitiert nach juris; Köhler, a.a.O. § 2, Rdnr. 41).
  • VG Weimar, 14.08.1998 - 3 E 1193/98

    Abgabenrecht; Abgabenrecht; Abwasserabgabe

    Ausgehend von diesen Grundsätzen, die auch die Rechtsprechung der Kammer widerspiegeln (vgl. VG Weimar, Beschluß vom 22.07.1998 - 3 E 1197/98 -), ist die Einleitereigenschaft des Antragstellers zu verneinen.
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